AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Move & Balance – Kurse, Workshops, Retreats & Festivals

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Teilnehmende unmittelbar mit Move & Balance über Yoga-, Fitness- und Bewegungskurse, Workshops, Retreatprogramme, Festivals und sonstige sportliche oder inhaltliche Leistungen abschließen.

1.2 Bei Retreats und Festivals, die von einem externen Veranstalter angeboten und durchgeführt werden, gelten für die Buchung des Gesamtangebots die Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

1.3 Soweit Move & Balance bei solchen Veranstaltungen als beauftragte Trainerin oder Programmdienstleisterin tätig wird, kommt kein eigenständiger Teilnahmevertrag zwischen Move & Balance und den Teilnehmenden zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.4 Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Verbraucher- und Reiserechts, bleiben unberührt.

2. Rolle und Leistungen von Move & Balance

2.1 Move & Balance bietet eigenständige Yoga-, Fitness- und Workshopprogramme an und übernimmt je nach Veranstaltung deren Planung, Organisation und Durchführung.

2.2 Bei Retreats und Festivals kann Move & Balance entweder selbst Anbieterin einzelner Programmleistungen sein oder im Auftrag eines externen Veranstalters tätig werden.

2.3 Der jeweilige Veranstalter, die vertraglichen Leistungen und die geltenden Buchungsbedingungen werden in der jeweiligen Ausschreibung beziehungsweise den Buchungsunterlagen benannt.

2.4 Soweit Move & Balance ausschließlich ein eigenständiges Kurs- oder Retreatprogramm anbietet, umfasst der Vertrag nur die vereinbarten Programmleistungen. Unterkunft, Verpflegung und Anreise sind nicht Bestandteil dieses Vertrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.5 Ob eine Veranstaltung rechtlich als Pauschalreise oder als verbundene Reiseleistung einzuordnen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der tatsächlichen Gestaltung des Angebots.

3. Unterkunft und Verpflegung

3.1 Bei Retreats mit getrennten Buchungen können Unterkunft und Verpflegung unmittelbar beim jeweiligen Hotel oder Beherbergungsbetrieb gebucht werden.

3.2 Kommt der Beherbergungsvertrag unmittelbar zwischen den Teilnehmenden und dem Hotel zustande, gelten für diese Leistungen die Vertrags- und Stornobedingungen des Hotels.

3.3 Move & Balance kann die Kommunikation und Weiterleitung von Buchungsanfragen unterstützen. Die jeweilige vertragliche Verantwortung richtet sich nach den tatsächlich vereinbarten Leistungen und den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

3.4 Bei Veranstaltungen externer Veranstalter, bei denen Unterkunft, Verpflegung und Retreatprogramm als Gesamtangebot gebucht werden, ergeben sich die Leistungen, Zahlungsbedingungen und Stornoregelungen aus den Buchungsunterlagen des verantwortlichen Veranstalters.

4. Anmeldung und Vertragsschluss

4.1 Die Anmeldung zu eigenen Leistungen von Move & Balance erfolgt über die jeweils angebotenen Buchungswege, beispielsweise über die Website, ein Buchungsformular oder per E-Mail.

4.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch Move & Balance zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine schriftliche Buchungsbestätigung erfolgen.

4.3 Die Teilnehmenden erhalten vor Abgabe einer verbindlichen Buchung die Möglichkeit, die geltenden AGB einzusehen und zur Kenntnis zu nehmen.

4.4 Bei Veranstaltungen externer Veranstalter erfolgt der Vertragsschluss nach den jeweiligen Buchungsbedingungen des Veranstalters.

5. Leistungsumfang und Retreatprogramm

5.1 Der Umfang der gebuchten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, der Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

5.2 Zu den Leistungen von Move & Balance können insbesondere gehören:

  • Yoga, Vinyasa Yoga, Yin Yoga und Inside Flow

  • Barre, Pilates und Functional Training

  • Meditation, Entspannung und Stretching

  • Workshops und weitere Bewegungseinheiten

  • Planung und Koordination des vereinbarten Kursprogramms

5.3 Die in der Ausschreibung ausdrücklich zugesagten Programmleistungen sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags mit Move & Balance.

5.4 Ein detaillierter Tages- und Stundenplan kann zu einem späteren Zeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben werden. Der vereinbarte wesentliche Leistungsumfang bleibt davon unberührt.

5.5 Bei Veranstaltungen externer Veranstalter ergibt sich der verbindliche Leistungsumfang aus dem Vertrag mit dem jeweiligen Veranstalter. Move & Balance übernimmt die vereinbarte Planung und Durchführung des Bewegungsprogramms im Auftrag des Veranstalters.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise und Zahlungsbedingungen.

6.2 Für eigene bzw gesplittete Retreatprogramme von Move & Balance kann eine Anzahlung vereinbart werden. Die Höhe und Fälligkeit werden in der jeweiligen Ausschreibung beziehungsweise Buchungsbestätigung angegeben.

6.3 Soweit für eine Veranstaltung nichts anderes vereinbart wurde, ist die Restzahlung spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig.

6.4 Bereits geleistete Anzahlungen werden bei einer Stornierung mit den wirksam vereinbarten und geschuldeten Stornokosten verrechnet. Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.

6.5 Bei Veranstaltungen externer Veranstalter gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

7. Stornierung durch Teilnehmende

7.1 Stornierungen eigener Retreatprogramme von Move & Balance sind in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitzuteilen.

7.2 Für eigene mehrtägige Retreatprogramme gelten vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen und der Wirksamkeit der jeweiligen Stornopauschalen folgende Stornokosten, bezogen auf den vereinbarten Programmanteil:

  • Bis 91 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 %

  • 90 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

  • Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 %

7.3 Den Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Move & Balance kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.4 Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist nach vorheriger Abstimmung möglich. Gesetzliche Rechte zur Übertragung einer Buchung bleiben unberührt. Etwaige Bearbeitungsgebühren können anfallen 

7.5 Für separat beim Hotel gebuchte Leistungen gelten die wirksam vereinbarten Stornobedingungen des jeweiligen Hotels.

7.6 Bei Veranstaltungen externer Veranstalter gelten für die Buchung des Gesamtangebots die Stornobedingungen des jeweiligen Veranstalters. Die vorstehenden Stornopauschalen von Move & Balance finden darauf keine Anwendung, sofern kein eigenständiger Vertrag über Programmleistungen mit Move & Balance besteht.

7.7 Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.

8. Widerrufsrecht

8.1 Bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen sein.

8.2 Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach der jeweiligen Vertragsart und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

8.3 Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, werden die Teilnehmenden vor Vertragsschluss entsprechend informiert.

9. Programmänderungen und Ausfall von Trainerinnen

9.1 Move & Balance behält sich Änderungen im zeitlichen Ablauf sowie bei einzelnen Programmpunkten vor, sofern der vereinbarte Gesamtcharakter und Leistungsumfang der Veranstaltung erhalten bleiben und die Änderungen für die Teilnehmenden zumutbar sind.

9.2 Sollte eine angekündigte Trainerin krankheitsbedingt oder aus einem anderen wichtigen Grund ausfallen, gewährleistet Move & Balance die Organisation einer fachlich gleichwertigen Ersatztrainerin. Diese verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen, um das ausgeschriebene Kursprogramm in vergleichbarer Qualität und im vereinbarten Umfang durchzuführen.

9.3 Ein Trainerinnenwechsel führt zu keinen zusätzlichen Kosten für die Teilnehmenden. Die Teilnehmenden werden über einen Wechsel so früh wie möglich informiert.

9.4 Sollte trotz entsprechender Vorkehrungen in einem außergewöhnlichen Einzelfall keine gleichwertige Ersatztrainerin zur Verfügung stehen, werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert. Gesetzliche Ansprüche bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen bleiben unberührt.

9.5 Bei Veranstaltungen, bei denen Move & Balance im Auftrag eines externen Veranstalters tätig wird, erfolgt die Abstimmung über den Einsatz einer Ersatztrainerin mit dem jeweiligen Veranstalter. Dessen vertragliche Verantwortung gegenüber den Teilnehmenden bleibt unberührt.

10. Mindestteilnehmerzahl und Absage

10.1 Soweit für eine Veranstaltung von Move & Balance eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist, wird diese einschließlich der maßgeblichen Absagefrist vor der Buchung bekannt gegeben.

10.2 Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Move & Balance die Veranstaltung unter Einhaltung der vereinbarten und gesetzlich zulässigen Voraussetzungen absagen.

10.3 Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte eigene Leistungen werden in diesem Fall erstattet.

10.4 Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

11. Gesundheit und Versicherung

11.1 Die Teilnahme an Yoga-, Fitness-, Bewegungs- und Retreatangeboten setzt eine dem jeweiligen Programm entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit voraus.

11.2 Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, vor Beginn der Veranstaltung einzuschätzen, ob sie gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage sind. Bei bestehenden Erkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft oder gesundheitlichen Unsicherheiten wird empfohlen, vorab ärztlichen Rat einzuholen.

11.3 Gesundheitliche Einschränkungen, die für eine sichere Durchführung der Übungen relevant sind, sollten den jeweiligen Trainerinnen vor Beginn der betreffenden Einheit mitgeteilt werden. Die Mitteilung erfolgt freiwillig und wird vertraulich behandelt.

11.4 Move & Balance empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer geeigneten Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung für Retreats und Veranstaltungen im Ausland.

11.5 Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, für einen ihren individuellen Bedürfnissen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Gesetzliche Ansprüche gegenüber Move & Balance bleiben unberührt.

12. Haftung, Eigenverantwortung und Schäden

12.1 Die Teilnahme an sämtlichen Yoga-, Fitness-, Bewegungs- und Retreatangeboten erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen körperlichen Voraussetzungen und persönlichen Belastungsgrenzen der Teilnehmenden.

12.2 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, ihre körperlichen Grenzen zu beachten, Übungen entsprechend ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit auszuführen und die Sicherheitsanweisungen der Trainerinnen zu berücksichtigen.

12.3 Move & Balance haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die ausschließlich durch eigenverantwortliches Verhalten, unsachgemäße Nutzung von Einrichtungen oder Equipment oder durch Missachtung von Sicherheitsanweisungen der Teilnehmenden verursacht werden und die Move & Balance nicht zu vertreten hat.

12.4 Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmenden übernimmt Move & Balance keine Haftung, soweit der Schaden nicht durch ein Verhalten verursacht wurde, für das Move & Balance gesetzlich einzustehen hat.

12.5 Für Schäden, die Teilnehmende selbst an Einrichtungen, Unterkünften, Sportgeräten oder dem Eigentum Dritter verursachen, sind diese nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Eine Haftung von Move & Balance entsteht hierdurch nicht automatisch.

12.6 Für Leistungen eigenständiger Drittanbieter, insbesondere Hotels, Transportunternehmen und externer Dienstleister, richtet sich die Haftung nach den jeweiligen Vertragsverhältnissen und den gesetzlichen Bestimmungen.

12.7 Die gesetzliche Haftung von Move & Balance, insbesondere für schuldhaft verursachte Personenschäden und die Verletzung gesetzlicher Schutz- oder Sorgfaltspflichten, bleibt unberührt.

13. Foto- und Videoaufnahmen

13.1 Während der Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.

13.2 Die Verwendung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, zu Werbe- und Marketingzwecken erfolgt nur auf einer hierfür geeigneten rechtlichen Grundlage. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und freiwillig eingeholt.

13.3 Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

13.4 Die Nichtabgabe einer Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme an der Veranstaltung.

14. Außergewöhnliche Umstände und höhere Gewalt

14.1 Können vereinbarte Leistungen aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht oder nicht wie vereinbart erbracht werden, werden die Teilnehmenden hierüber möglichst frühzeitig informiert.

14.2 Move & Balance bemüht sich, soweit zumutbar und möglich, um eine angemessene Lösung.

14.3 Gesetzliche Rücktritts-, Minderungs-, Erstattungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

15. Geltendes Recht und Gerichtsstand

15.1 Für Verträge mit Move & Balance gilt grundsätzlich spanisches Recht.

15.2 Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

15.3 Für gerichtliche Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen. Zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

16.2 Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

16.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit gesetzlich vorgesehen.